Überweisung in unsere ASV-Sprechstunde
Wenn Sie an unserer ambulanten spezialärztlichen Versorgung (ASV) teilnehmen, ist es wichtig, dass Sie eine Überweisung nach §116b mitbringen und Ihre rheumatische Erkrankung auf der Überweisung als Diagnose angegeben ist.
Weitere Informationen zum rechtlichen Rahmen der ASV finden sie hier.

